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    Der Zahnarztblog
 

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Sonntag, 08. Januar 2012

Keine Angst vorm Zahnarzt
Von dortmunderzahnaerzte, 13:13

 Viele Menschen leiden unter starker Zahnarztangst. Meist bekommt man bereits als Kind mit, dass auch die eigenen Eltern wenn nicht Angst, so doch ein gewisses Unwohlsein ausstrahlen, wenn ein Zahnarztbesuch ansteht. Und das prägt. Das Unwohlsein überträgt sich auf die Kinder und gerade wenn man eben nicht zweimal im Jahr (wie man es bis zum 18. Lebensjahr tun sollte, ab da reicht auch einmal im Jahr) zum Zahnarzt geht, sondern nur unregelmäßig oder sogar nur, wenn man Zahnschmerzen oder den Verdacht auf ein Loch hat, prägt sich bei Kindern mehr und mehr das Bild ein, dass alles was ein Zahnarzt macht schlimm sei. Die Kinder verbinden den Besuch des Arztes mit den Schmerzen beim Bohren oder Ziehen eines Zahns und so entsteht die Zahnarztangst.

Vorzubeugen ist dagegen so einfach. Geht man mit seinen Kindern regelmäßig zum Zahnarzt und lässt dort vom Arzt kindgerecht erklären was jetzt warum gemacht werden muss, verlieren die Kinder ihre Scheu und auch wenn wohl niemand wirklich gerne zum Zahnarzt geht, ist dennoch später keine Angst vorhanden. Findet ein regelmäßiger Besuch statt, muss der Arzt auch nicht jedes Mal schmerzhafte Tätigkeiten ausführen und die Verbindung des Arztbesuches mit Schmerzen bleibt aus. Ist eine Zahnarztangst erst einmal vorhanden, prägt sie sich bis ins Erwachsenenalter immer weiter aus und ist dann weit schwieriger zu bekämpfen. Aber auch dann ist es wichtig sich aufzuraffen, wieder regelmäßig hin zu gehen und natürlich einen Arzt zu suchen, dem man voll und ganz vertraut.

Gesunde Zähne machen das Leben besser und mit der richtigen Pflege müssen Zahnarztbesuche nie schlimm ausgehen!

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Freitag, 06. Januar 2012

1x im Jahr zum Zahnarzt ist Pflicht
Von dortmunderzahnaerzte, 07:19

Ein schönes, strahlendes Lächeln kann einem viele Türen öffnen. Es ist immer ein guter erster Eindruck, es gibt einem Selbstvertrauen und überzeugt andere. Genauso negativ auffallen kann ein ungepflegtes Lächeln. Deshalb ist es wichtig, dass unsere Zähne immer gepflegt werden. Da, wo eine Pflege nicht mehr ausreicht, muss oft der Zahnarzt oder der Zahnchirurg helfen. Doch wer zahlt das alles eigentlich? Viele sind gesetzlich versichert, bei einer der großen gesetzlichen Krankenkassen.

Wer noch mehr Absicherung möchte, dem wird seit längerem von vielen privaten Versicherungen eine Zahn-Zusatzversicherung angeboten. Wir werden hier mal aufschlüsseln, ob sich eine Zahnzusatzversicherung lohnt, oder nicht. Dafür werden wir im ersten Teil herausstellen, welche Leistungen denn überhaupt von der gesetzlichen Krankenversicherung abgedeckt werden.

Die letzten großen Veränderungen bei der Leistungsfestsetzung brachte eine Reform aus dem Jahr 2004. Hier wurde nämlich festgelegt, dass die Kassen statt prozentualer nun Festzuschüsse geben.

 Je nachdem, wie regelmäßig Sie in den vergangenen Jahren zum Zahnarzt gegangen sind, beteiligt sich Ihre Krankenkasse mit 50 bis 65 Prozent an den Kosten für Zahnersatz. Doch der Zuschuss orientiert sich nicht an dem tatsächlichen Rechnungsbetrag. Es wurden -je nach Befund- bestimmte Beträge für die sogenannte Regelversorgung festgelegt. Wenn Sie sich nun für bessere, sprich höherwertige Materialien oder eine komplett andere Versorgung, zum Beispiel für ein Implantat anstelle einer Brücke, entscheiden bleibt der Zuschuss Ihrer Krankenkasse gleich, und Sie müssen die Mehrkosten privat zahlen. Weitere, von der Kasse bezahlte Leistungen sind: das Entfernen von Karies und das Füllen der dadurch entstandenen Löcher. Wurzelkanalbehandlungen oder auch das Ziehen von Zähnen. Auch Parodontose-Behandlungen oder das Entfernen von Zahnstein einmal pro Jahr zahlt Ihre Krankenkasse. Wenn Sie nur für einen Kontrollbesuch zum Zahnarzt gehen und dieser nur Zahnstein entfernt, müssen sie noch nicht einmal die Praxisgebühr zahlen.

Unser Tipp: Gehen Sie mindestens ein Mal im Jahr zum Zahnarzt, auch wenn nichts wehtut.

Ein schönes Lächeln kann Türen öffnen.

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Dienstag, 03. Januar 2012

Ein Beruf mit Berufung - Zahnarzt
Von dortmunderzahnaerzte, 15:16

Es gibt Themen, da kann jeder mitreden. Egal, ob es- wie aktuell um den Bundespräsidenten geht, oder das Dauerbrennerthema Autobahnmaut. Es gibt auch Berufe, zu denen hat jeder eine Meinung. So zum Beruf Bundestrainer, oder dem Bundeskanzler/ der Bundeskanzlerin. Auch bei Ärzten haben viele ihre Meinung. Vor allem bei Zahnärzten. Denn wer kennt es nicht. Das mulmige Gefühl, wenn man einen Termin beim Zahnarzt hat. Wird er bohren müssen? Das ist die Frage, die wie ein Damokles-Schwert über einem schwebt. Beruhigt und erleichtert ist man dann, wenn er nur einen Blick in die Mundhöhle geworfen hat und nicht den Bohrer schwingen musste. Aber was sind das eigentlich für Menschen, diese Zahnärzte? Laut Definition der Berufsbezeichnung Zahnarzt die Bezeichnung für einen Absolventen des Studiums der Zahnmedizin. Der Begriff Zahnarzt ist weit verbreitet. Aber im Gebiet der früheren DDR war es allgemein üblich, dass der Zahnarzt Stomatologe genannt wurde. Dieser Name wurde  abgeleitet vom griechischen Wort Stoma für Mund und Logia für Lehre. Historisch betrachtet gibt es Nachweise, dass Zahnärzte schon seit dem 5 Jahrhundert vor Christus aktiv waren. Doch die Zahnmedizin, wie wir Sie heute kennen begründete im Jahr 1728 der Franzose Pierre Fauchard. Um Zahnarzt zu werden muss man in Deutschland studieren. Die Regelstudienzeit, die im Hochschulrahmengesetz festgelegt ist beträgt 10 Semester und 6 Monate. Also hat jeder Zahnarzt erst einmal mindestens über 5 Jahre Studium hinter sich, bevor er praktisch aktiv wird. Jedoch kann sich nicht jeder für ein Studium der Zahnmedizin entschieden, oder sagen wir besser: Nicht jeder der Zahnarzt werden will, hat die Voraussetzungen dazu. Für die Zulassung zu einem Studium der Zahnmedizin an einer der vielen deutschen Hochschulen ist der Notenschnitt im Abitur, der sogenannte Numerus Clausus entscheidend.

Hat ein Zahnarzt alle diese „Hürden“ gemeistert, dann kann er auf Antrag eine Zulassung bekommen.

Sie können sich bei Ihrem nächsten Zahnarztbesuch also darauf verlassen, dass der Zahnarzt, oder die Zahnärztin, die vor Ihnen steht alle diese Voraussetzungen erfüllt hat. Sonst dürfte er oder sie sich nicht Zahnarzt nennen. 

Eine moderne Praxis ist offen und einladend.

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