1x im Jahr zum Zahnarzt ist Pflicht
Ein schönes, strahlendes Lächeln kann einem viele Türen öffnen. Es ist immer ein guter erster Eindruck, es gibt einem Selbstvertrauen und überzeugt andere. Genauso negativ auffallen kann ein ungepflegtes Lächeln. Deshalb ist es wichtig, dass unsere Zähne immer gepflegt werden. Da, wo eine Pflege nicht mehr ausreicht, muss oft der Zahnarzt oder der Zahnchirurg helfen. Doch wer zahlt das alles eigentlich? Viele sind gesetzlich versichert, bei einer der großen gesetzlichen Krankenkassen.
Wer noch mehr Absicherung möchte, dem wird seit längerem von vielen privaten Versicherungen eine Zahn-Zusatzversicherung angeboten. Wir werden hier mal aufschlüsseln, ob sich eine Zahnzusatzversicherung lohnt, oder nicht. Dafür werden wir im ersten Teil herausstellen, welche Leistungen denn überhaupt von der gesetzlichen Krankenversicherung abgedeckt werden.
Die letzten großen Veränderungen bei der Leistungsfestsetzung brachte eine Reform aus dem Jahr 2004. Hier wurde nämlich festgelegt, dass die Kassen statt prozentualer nun Festzuschüsse geben.
Je nachdem, wie regelmäßig Sie in den vergangenen Jahren zum Zahnarzt gegangen sind, beteiligt sich Ihre Krankenkasse mit 50 bis 65 Prozent an den Kosten für Zahnersatz. Doch der Zuschuss orientiert sich nicht an dem tatsächlichen Rechnungsbetrag. Es wurden -je nach Befund- bestimmte Beträge für die sogenannte Regelversorgung festgelegt. Wenn Sie sich nun für bessere, sprich höherwertige Materialien oder eine komplett andere Versorgung, zum Beispiel für ein Implantat anstelle einer Brücke, entscheiden bleibt der Zuschuss Ihrer Krankenkasse gleich, und Sie müssen die Mehrkosten privat zahlen. Weitere, von der Kasse bezahlte Leistungen sind: das Entfernen von Karies und das Füllen der dadurch entstandenen Löcher. Wurzelkanalbehandlungen oder auch das Ziehen von Zähnen. Auch Parodontose-Behandlungen oder das Entfernen von Zahnstein einmal pro Jahr zahlt Ihre Krankenkasse. Wenn Sie nur für einen Kontrollbesuch zum Zahnarzt gehen und dieser nur Zahnstein entfernt, müssen sie noch nicht einmal die Praxisgebühr zahlen.
Unser Tipp: Gehen Sie mindestens ein Mal im Jahr zum Zahnarzt, auch wenn nichts wehtut.

Ein schönes Lächeln kann Türen öffnen.